Entlastungsleistungen, was bedeutet das?
Was sind Entlastungsleistungen und was bedeuten sie für Sie?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in gewohnter Umgebung versorgt zu werden. Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, welche dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Welcher Betrag steht zur Verfügung?
Die Pflegekassen stellen ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 Leistungen in Höhe von bis € 131 im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.
Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet. (Quelle www.barmer.de)
Welche Angebote können Sie beim Sozialdienst Frankfurt e.V. nutzen?
Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen zugeschnittene Unterstützung. Das breite Spektrum der nutzbaren Angebote umfasst nach Landesrecht u. a. anerkannte Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung.
Dazu zählen beim Sozialdienst Frankfurt e.V.:
Reinigen und Aufräumen von Wohnräumen, Küche, Bad sowie Teppiche und Mobiliar; Erledigen aller anfallenden Haushaltsarbeiten (Spülen, Wäsche waschen, Fenster putzen etc.); Treppen- und Hausreinigung gemäß Hausordnung; Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten; Einkaufstätigkeiten; Behördengänge; Hilfe beim Schriftverkehr; Begleitdienste zum Arzt oder Spazieren gehen; Hund Gassi führen; Rollstuhlbegleitung; Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen….); Aufsichtsdienste bei desorientierten Menschen.